93/05/0104•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0104
93/05/0104Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1994
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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