93/05/0038•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0038
93/05/0038Supremo Tribunal Administrativo7 de set. de 1993
Zurechnung von Organhandlungen Baurecht Nachbar
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Gloggnitz Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der beschwerdeführenden Stadtgemeinde wird abgewiesen.
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