93/05/0019•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0019
93/05/0019Supremo Tribunal Administrativo31 de mai. de 1994
Intimation Zurechnung von Bescheiden Behördenbezeichnung Fertigungsklausel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben je zur Hälfte dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.025,-- und der mitbeteiligten Partei S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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