93/04/0266•Verwaltungsgerichtshof 93/04/0266
93/04/0266Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1994
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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