93/04/0107•Verwaltungsgerichtshof 93/04/0107
93/04/0107Supremo Tribunal Administrativo22 de nov. de 1994
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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