93/04/0077•Verwaltungsgerichtshof 93/04/0077
93/04/0077Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Gewerberecht Parteibegriff Tätigkeit der Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- sowie der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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