93/04/0053•Verwaltungsgerichtshof 93/04/0053
93/04/0053Supremo Tribunal Administrativo24 de jan. de 1995
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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