93/04/0048•Verwaltungsgerichtshof 93/04/0048
93/04/0048Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verschulden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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