93/03/0306•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0306
93/03/0306Supremo Tribunal Administrativo2 de mar. de 1994
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Strafnorm Berufungsbescheid Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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