93/03/0266•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0266
93/03/0266Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1994
Alkotest Verweigerung Verhältnis zu anderen Normen und Materien
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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