93/03/0246•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0246
93/03/0246Supremo Tribunal Administrativo21 de set. de 1994
Jagdkarte Entzug Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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