93/03/0194•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0194
93/03/0194Supremo Tribunal Administrativo25 de jan. de 1995
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdeinschluß Vorpacht Gebietsgestalt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 3.036 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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