93/03/0179•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0179
93/03/0179Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1993
Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird nicht stattgegeben.
Die neuerliche Beschwerde wird zurückgewiesen.
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