Verwaltungsgerichtshof 93/03/0135

93/03/0135Supremo Tribunal Administrativo16 de fev. de 1994

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Regest

Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

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Verwaltungsgerichtshof 93/03/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Ausspruches betreffend die Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO (Punkt 1. des angefochtenen Bescheides) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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