93/03/0072•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0072
93/03/0072Supremo Tribunal Administrativo25 de jan. de 1995
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung Verfahrensrecht
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Spruchpunktes I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 10.830 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.