93/02/0226•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0226
93/02/0226Supremo Tribunal Administrativo20 de dez. de 1993
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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