93/02/0170•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0170
93/02/0170Supremo Tribunal Administrativo24 de nov. de 1993
Alkotest Voraussetzung Alkotest Straßenaufsichtsorgan Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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