93/02/0143•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0143
93/02/0143Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1993
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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