93/02/0135•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0135
93/02/0135Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1993
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Ermessen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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