93/02/0120•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0120
93/02/0120Supremo Tribunal Administrativo13 de out. de 1993
Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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