93/01/0546•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0546
93/01/0546Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1994
Allgemein Allgemein Entmündigung Kurator Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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