93/01/0340•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0340
93/01/0340Supremo Tribunal Administrativo9 de set. de 1993
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsverletzung sonstige Fälle Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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