93/01/0249•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0249
93/01/0249Supremo Tribunal Administrativo16 de mar. de 1994
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in Höhe von je S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin (zur Zl. 93/01/0249) wird abgewiesen.
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