93/01/0011•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0011
93/01/0011Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1993
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 11.120.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.
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