93/01/0009•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0009
93/01/0009Supremo Tribunal Administrativo16 de dez. de 1993
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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