Verwaltungsgerichtshof 92/18/0197

92/18/0197Supremo Tribunal Administrativo20 de jul. de 1992

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Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

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Verwaltungsgerichtshof 92/18/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 zweiter Satz AAV zur Gänze sowie hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung hinsichtlich des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen (sohin in Ansehung des Schuldspruches nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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