92/18/0161•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0161
92/18/0161Supremo Tribunal Administrativo17 de set. de 1992
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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