92/18/0107•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0107
92/18/0107Supremo Tribunal Administrativo12 de jun. de 1992
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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