Verwaltungsgerichtshof 92/18/0066

92/18/0066Supremo Tribunal Administrativo25 de mai. de 1992

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Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

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Verwaltungsgerichtshof 92/18/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1992

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz richtet;

II. zu Recht erkannt:

In Ansehung der Schuld-, Straf- und Kostenaussprüche hinsichtlich der Verwaltungsübertretungen nach § 12 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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