92/18/0033•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0033
92/18/0033Supremo Tribunal Administrativo27 de abr. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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