92/17/0148•Verwaltungsgerichtshof 92/17/0148
92/17/0148Supremo Tribunal Administrativo4 de set. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Schreibfehler Mängel im Spruch Schreibfehler "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Spruch der Berufungsbehörde vollinhaltliche Übernahme des Spruches der ersten Instanz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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