92/17/0019•Verwaltungsgerichtshof 92/17/0019
92/17/0019Supremo Tribunal Administrativo25 de fev. de 1994
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Burgenland zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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