92/16/0196•Verwaltungsgerichtshof 92/16/0196
92/16/0196Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1994
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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