92/14/0159•Verwaltungsgerichtshof 92/14/0159
92/14/0159Supremo Tribunal Administrativo1 de dez. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen Geschäftsführergehalt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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