92/14/0044•Verwaltungsgerichtshof 92/14/0044
92/14/0044Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1992
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzmehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.