92/14/0033•Verwaltungsgerichtshof 92/14/0033
92/14/0033Supremo Tribunal Administrativo7 de ago. de 1992
1. ) Die gegen den Bescheid gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. ) Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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