92/14/0026•Verwaltungsgerichtshof 92/14/0026
92/14/0026Supremo Tribunal Administrativo20 de out. de 1992
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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