92/12/0018•Verwaltungsgerichtshof 92/12/0018
92/12/0018Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1993
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.