92/11/0034•Verwaltungsgerichtshof 92/11/0034
92/11/0034Supremo Tribunal Administrativo22 de set. de 1992
Straße mit öffentlichem Verkehr Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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