92/10/0479•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0479
92/10/0479Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1993
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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