92/10/0478•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0478
92/10/0478Supremo Tribunal Administrativo30 de mai. de 1994
Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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