92/10/0422•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0422
92/10/0422Supremo Tribunal Administrativo6 de set. de 1993
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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