92/10/0148•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0148
92/10/0148Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1994
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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