92/10/0118•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0118
92/10/0118Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1994
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Vorliegen eines Gutachtens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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