92/09/0132•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0132
92/09/0132Supremo Tribunal Administrativo25 de set. de 1992
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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