92/09/0103•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0103
92/09/0103Supremo Tribunal Administrativo17 de dez. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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