92/09/0092•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0092
92/09/0092Supremo Tribunal Administrativo4 de nov. de 1992
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Allgemein Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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