92/09/0091•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0091
92/09/0091Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1993
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Spruch Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Handelskammer Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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