92/09/0052•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0052
92/09/0052Supremo Tribunal Administrativo16 de jul. de 1992
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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