92/09/0025•Verwaltungsgerichtshof 92/09/0025
92/09/0025Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.